Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Milchwerk Crailsheim-Dinkelsbühl eG, ist als Betreiber dieser Website bemüht, seine Webseite barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (gemäß §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der
https://www.milchwerk-crailsheim.de
veröffentlichten Website
Aktueller Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen derzeit nur teilweise barrierefrei. Es bestehen noch einzelne Barrieren, die den Zugang für Menschen mit Einschränkungen erschweren können.
Bekannte Barrieren
– PDF-Dateien sind noch nicht in barrierefreier Form verfügbar und haben eine Beschreibung.
– Bild-Dateien sind nicht alle in barrierefreier Form verfügbar und haben eine Beschreibung.
– Video-Dateien sind noch nicht in barrierefreier Form verfügbar und haben teilweise keine Untertitel.
– Nicht alle Seiten haben einen Titel, der ihren Inhalt oder ihren Zweck eindeutig beschreibt.
– Nicht alle Links sind beschriftet.
Hinweis
Wir bemühen uns, so gut wie möglich diese Punkte zu bearbeiten und Umzusetzen.
Unser Engagement erfolgt im Sinne einer möglichst einfachen Digitalen Kommunikation.
Derzeit können wir keine Alternativen für die nicht barrierefreie Inhalte anbieten.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 11. März 2025 erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 27. Juli 2025 überprüft.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter
barrierefreiheit@milchwerk-crailsheim.de
an.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
www.schlichtungsstelle-bgg.de
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter
info@schlichtungsstelle-bgg.de